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Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Landhaus Marienstein“

 

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1.     Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Landhaus Marienstein (schriftlich oder mündlich) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Landhaus Marienstein werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Landhaus Marienstein diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

2.     Auf Beherbergungsverträge sind neben dem §§701ffBGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Stornierungen müssen immer schriftlich erfolgen. Bei Stornierung von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen/ mehr als 3 Hotelzimmern, bitte per Einschreiben.

 

3.     Leistungen und Tarife werden von der Geschäftsführung des Landhaus Marienstein frei festgelegt und können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistungen mehr als 4 Monate beträgt (Preisaktualisierungen max. zw. 5 - 10 %). Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Landhaus Marienstein bemühen, einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat ggf. zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit in Kauf zu nehmen. Die genannten Bruttopreise enthalten die gesetzlich gültige MwSt. Wird diese verändert, passen wir die Preise dem entsprechend an.

 

4.     Reservierungen (auch mündlich ausgesprochen) sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur mit dem Einverständnis des Landhaus Marienstein und unter Berücksichtigung der Regelung Ziffer 8 dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Das Landhaus Marienstein kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung die im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Landhaus Marienstein vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 10.00 Uhr zu räumen.  In der kalten Jahreszeit/ der Heizperiode zw. Mitte Sept. bis Ende April/ berechnen wir bei p.N  & Zimmer 5,- einen HEIZKOSTENZUSCHLAG! Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung der Marketingabteilung. 

 

5.     Bei einer unverbindlichen Reservierung für eine Buchung einer Festlichkeit/Tagung geben wir Ihnen eine Option von max. 14 Tagen. In dieser Zeit halten wir für Sie die besonderen Räumlichkeiten frei. Optionen werden nur jeweils für einen Termin vergeben. Innerhalb dieser Optionszeit teilen Sie uns bitte schriftlich mit (mit Angabe der Rechnungsadresse), das Sie daraus eine verbindliche Reservierung machen möchten.

Eine von uns erhobene Reservierungsgebühr – welche mit Ihrer stattfindenden Feierlichkeit verrechnet wird –ansonsten verbleibt diese im Haus - muss dann binnen 7 Tagen in bar/ec-card oder per Überweisung beglichen werden. Erst damit ist das Datum für Sie verbindlich reserviert. Für alle Feierlichkeiten/ Caterings gelten die in der Dienstleisterliste aufgeführten Kosten. 

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6.     Das Landhaus Marienstein ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben. 

 

7.     Ist der Besteller nicht gleich der Veranstalter, oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner. Sie als Organisator-Besteller einer Feier/ Veranstaltung für die von Ihren Gästen o. von Ihren weiteren gebuchten Dienstleistern, verursachte Beschädigungen persönlich haftbar bzw. schadensersatzpflichtig sind. 

Das eventuell übrigbleibende Speisen aus gesetzlichen Gründen nicht mitgenommen werden können. Das wir für jegliche mitgebrachte Dekorationsgegenstände, Geschenke o.ä. Dinge keine Haftung übernehmen. Das Dekorationsgegenstände binnen 48 h abgeholt werden müssen und der Zustand des Grundstücks wieder „wie vorgefunden“ hergestellt sein muss.

Für Lebensmittel (wie z Bsp. Kuchen, Torte), welche Sie durch einen anderen Dienstleister  

anliefern lassen, übernehmen wir keine Haftung, auch wenn diese in unserem Hause serviert werden.

 

 

8.     Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt in Bar oder mit ec-card und ohne Skonto fällig.

Bei Zahlungsverzug ist das Landhaus Marienstein berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen das Hotel Landhaus Marienstein nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mahnungen erheben wir eine Gebühr von 10,- €

 

Nimmt ein Gast vertraglich Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte nicht ab,

so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet: für Restaurantbuchungen, Events wie zBsp.: Brunch, Valentinstag, Sonntagsbraten, "FCT" oder Menü/Büfettbuchungen sowie

für Hotelzimmer bis zur Anzahl 3:

- Stornierung zwischen dem 42. und dem 15. Tag vor dem vereinbarten 

Leistungszeitraum werden 30 % der vereinbarten Leistungen, 

- Stornierung zwischen dem 14. und 8. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50% der vereinbarten Leistungen, 

- Stornierung zwischen dem 7.Tag u. bis 48h vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 80% der vereinbarten Leistungen, 

- danach 100 % der vereinbarten Leistungen umgehend fällig!

Geschäftlich reisende Gäste, welche von einer auf die andere Woche buchen und das

Zimmer wg. Terminverschiebung nicht benötigen, stellen wir 0,- € Stornierungsgebühr in 

Rechnung, wenn umgehend die erneute Buchung innerhalb der nächsten 2 Monate erfolgt.

  

für Hotelzimmer ab einer Anzahl 4 und mehr:

- Stornierung zwischen dem 90. und dem 60. Tag vor dem vereinbarten 

Leistungszeitraum werden 30% der vereinbarten Leistungen, 

- Stornierung zwischen dem 59. und 29. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 60% der vereinbarten Leistungen, 

- Stornierung zwischen dem 28. und 3. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 80% der vereinbarten Leistungen, 

- Stornierung innerhalb von 48 Std. und weniger vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 100% der vereinbarten Leistungen berechnet. (Denken Sie an eine Reise oder Feierversicherung!)

 

 

Für Feierlichkeiten zur Alleinnutzung des Restaurants, Tagungen, Events durch uns erbracht und auch      

außerhalb unseres Anwesens gebucht/Catering o.Ä.:

             

Stornierungen müssen spätestens 50 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns vorliegen. Bis

zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Stornierung kostenfrei. Bei kurzfristigeren Stornierungen sind

wir berechtigt einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen (z.Bsp. Absagen 

für weitere Anfragen zum selbigen Datum) und 

insbesondere für die Reservierung der Räumlichkeiten, Veranstaltungsräume, Detailplanungen

zu verlangen. Wenn keine gleichwertige Veranstaltung den vereinbarten Termin übernimmt, 

betragen die pauschalierten Rücktrittskosten…,

bei Stornierung in der Zeit zw. 50 und 32 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% der

vereinbarten festen Leistung, 

bei Stornierung in der Zeit zw. 32 und 16 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 100 % der

fest vereinbarten Leistung,

bei Stornierung in der Zeit zw. 16 und 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 100% der 

fest vereinbarten Leistung plus 20 % des Mindestgetränkeverzehrs von 30 € p.P.

bei Stornierung von weniger als 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 100 % plus 40 %

des Mindestgetränkeverzehrs von 30,- € p.P.

Bei Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 39,- € geltend gemacht. Erstellung von Rechnungskopien: 7,50 €.

              

9.     Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Landhaus Marienstein, in den technischen Räumen des Landhaus Marienstein und in den Tagungsräumen gelassen werden gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände können an der Rezeption hinterlegt werden. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände und Materialien ist die Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien beschränkt, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Landhaus Marienstein ist im Rahmen der Gefährdungshaftung der §§ 701 ff BGB auf max. 3000.- € begrenzt. Für alle in Konferenz- und Tagungsräumen vom Veranstalter und dessen verantwortlichen Personen verbrachten Gegenstände haftet das Hotel nur bei Nachweis eines Verschuldens.

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10.     In den allgemein zugänglichen Bereichen des Landhaus Marienstein/ Grundstück & Terrassen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. 

 

11.     Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Landhaus Marienstein oder seiner Gäste gefährdet, so kann das Landhaus Marienstein den Vertrag lösen. Dies gilt auch im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Landhaus Marienstein unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist. 

 

12.     Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Landhaus Marienstein, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Landhaus Marienstein hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet. 

 

13.     Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Landhaus Marienstein anzuzeigen, damit uns die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben ist. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb von 2 Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Landhaus Marienstein geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche an das Landhaus Marienstein geltend gemacht, so ist die 

Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem das Landhaus Marienstein die Ansprüche schriftlich zurückweist. 

 

14.     Erfüllungsort und Gerichtstand sind Plauen/Vogtland 

Inhaber Claudia Straubel 

Landhaus Marienstein

Thomas-Müntzer-Str.9

08239 Bergen 

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